Kosten


Ich orientiere mich bei der Berechnung meiner Honorare an dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker.

Patienten der Privaten Krankenkassen, Beihilfeempfänger oder solche mit Zusatzversicherung können meine Rechnungen bei ihrer Kasse einreichen.
Verschiedene gesetzliche Krankenkassen haben mittlerweile naturheilkundliche Therapien und Behandlungen in ihren Leistungskatalog aufgenommen.

Es besteht Erstattungsmöglichkeit z.B. für Osteopathie. Bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse diesbezüglich an.

Für alle anderen besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Einkommenssteuererklärung die Beträge anzusetzen.